| Wer
kommt zu Horizont?
Zu uns kommen Teilnehmer/-innen, von denen die Job-Center
einschätzen, dass sie "multiple Vermittlungshemnisse"
haben. Nach den Eingruppierungen der Arbeitsverwaltung gehören
sie zu "Arbeitssuchenden mit komplexen Profillagen" - hier vor allem in der untersten Gruppe mit "Unterstützungsprofil".
Das heißt, eine Vermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt ist in der Regel nur
nach überjährigen, mehrjährigen kontinuierlichem Unterstützungsprozessen
oder generell auf absehbare Zeit überhaupt nicht möglich. Die Teilnehmer/-innen
sind formal nach §8 SGB II zwar "beschäftigungsfähig"
, jedoch real nicht "arbeitsmarktfähig". Oft ist
es die jahrelange Arbeitslosigkeit, die zu dieser Situation führt,
verbunden mit Bildungsschwächen, gesundheitlichen, psychischen
oder Suchtproblemen und mit Problemen im sozialen Umfeld.
Wir betreuen und trainieren diese Menschen an unseren
Werkstatt- und Integrationsstandorten. Für viele entsteht ein
neues Selbstbewusstsein: "Ich kann etwas und werde gebraucht."
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen heran gereift sind und wir
die Möglichkeiten dafür haben, stellen wir diese Menschen
ein - manchmal nur geringfügig, oft auch zur vollen Arbeitszeit. Wir nutzen hierfür die üblichen Regelungen der Sozialgesetzgebung, auf die prinzipiell jedes Unternehmen zurück greifen kann. Mittlerweile beschäftigen wir auch Langzeitarbeitslose
ohne öffentliche Förderung. Wenn die Leute hinreichend fit sind, vermitteln wir sie nach Möglichkeit in den ersten Arbeitsmarkt. Solange dies nicht möglich ist, behalten wir sie. Die bei uns angestellten Menschen bauen Produkte oder erbringen andere Leistungen, aus denen Einnahmen entstehen. Aus diesen Erlösen können wir wieder Menschen eine Arbeit
geben.
Beispiel einer Frau, die wir eingestellt haben:
Frau A – Anfang 30, ehemalige Förderschülerin
ohne Berufsabschluss, seit 8 Jahren arbeitslos. Tochter im
Kindergartenalter, alleinstehend. Sie sprach fast gar nicht,
war viel zu dünn, wir vermuteten starken Alkoholmissbrauch.
Dann hatte sie bei einer einer unserer Muttergesellschaften
mehrere SGB-Maßnahmen mit erhöhtem Betreuungsaufwand
inklusive Verlängerung. In den SGB-Maßnahmen war
sie augenscheinlich eine "andere Person" geworden,
aufgeschlossener und manchmal sogar fröhlich. Aber weitere
Fördermöglichkeiten über SGB waren erschöpft.
Eigentlich war Schluss. Sie drohte wieder in ein "Loch"
zu fallen - viel tiefer denn je. Sie begann wieder zu trinken.
Wir haben sie eingeladen, freiwillig in unsere Werkstatt zu
kommen. Und sie kam. Wir vermittelten ihr einen Termin bei
der Suchtberatungsstelle. Mittlerweile isst sie wieder regelmäßig,
hat sich körperlich erholt. Zur Werkstatt kommt sie mit
dem Fahrrad, selbst wenn es kälter wird. Sie ist fleißig,
ihre Feinmotorik ist aber gestört. Sie macht einfache
Arbeiten und braucht dazu sehr lange. Sie versteht sich mit
den anderen Sozialwerkern. Man merkt, dass sie geistig Einschränkungen
hat – niemand nimmt sie derzeit auf dem 1. Arbeitsmarkt, aber
im Sozialwerk fühlt sie sich wohl. Wenn wir sie nicht
auf lange Sicht "auffangen", ist sie stark „absturzgefährdet“
an den Rand der Gesellschaft ... und ihre Tochter auch. Wir
haben sie auf Basis §16e SGB II eingestellt: 1000 EUR
Brutto für 30 Wochenstunden plus 4 Stunden Qualifizierung
(Rechnen, Lesen, Grundlagen PC). Mittlerweile - nach einem
weiteren Jahr - produziert sie soviel, dass daraus fast die
Kofinanzierung zur 75%igen Förderung getragen werden
kann. Ihre Tochter kommt nächstes Jahr in die Schule.
Wir werden auch für die Kinder unserer
Beschäftigten eine Weihnachtsfeier machen... |
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