Home  |  Menschen  |  Ereignisse  |  Projekte  |  Angebote
 
     
 
 

 Menschen

Zur Zeit hier 1 User online.  
Heute ist der 24.05.2013


 

Wer kommt zu Horizont?

Zu uns kommen Teilnehmer/-innen, von denen die Job-Center einschätzen, dass sie "multiple Vermittlungshemnisse" haben. Nach den Eingruppierungen der Arbeitsverwaltung gehören sie zu "Arbeitssuchenden mit komplexen Profillagen" - hier vor allem in der untersten Gruppe mit "Unterstützungsprofil". Das heißt, eine Vermittlung auf den 1. Arbeitsmarkt ist in der Regel nur nach überjährigen, mehrjährigen kontinuierlichem Unterstützungsprozessen oder generell auf absehbare Zeit überhaupt nicht möglich. Die Teilnehmer/-innen sind formal nach §8 SGB II zwar "beschäftigungsfähig" , jedoch real nicht "arbeitsmarktfähig". Oft ist es die jahrelange Arbeitslosigkeit, die zu dieser Situation führt, verbunden mit Bildungsschwächen, gesundheitlichen, psychischen oder Suchtproblemen und mit Problemen im sozialen Umfeld.

Wir betreuen und trainieren diese Menschen an unseren Werkstatt- und Integrationsstandorten. Für viele entsteht ein neues Selbstbewusstsein: "Ich kann etwas und werde gebraucht." Wenn die entsprechenden Voraussetzungen heran gereift sind und wir die Möglichkeiten dafür haben, stellen wir diese Menschen ein - manchmal nur geringfügig, oft auch zur vollen Arbeitszeit. Wir nutzen hierfür die üblichen Regelungen der Sozialgesetzgebung, auf die prinzipiell jedes Unternehmen zurück greifen kann. Mittlerweile beschäftigen wir auch Langzeitarbeitslose ohne öffentliche Förderung. Wenn die Leute hinreichend fit sind, vermitteln wir sie nach Möglichkeit in den ersten Arbeitsmarkt. Solange dies nicht möglich ist, behalten wir sie. Die bei uns angestellten Menschen bauen Produkte oder erbringen andere Leistungen, aus denen Einnahmen entstehen. Aus diesen Erlösen können wir wieder Menschen eine Arbeit geben.

Beispiel einer Frau, die wir eingestellt haben:

Frau A – Anfang 30, ehemalige Förderschülerin ohne Berufsabschluss, seit 8 Jahren arbeitslos. Tochter im Kindergartenalter, alleinstehend. Sie sprach fast gar nicht, war viel zu dünn, wir vermuteten starken Alkoholmissbrauch. Dann hatte sie bei einer einer unserer Muttergesellschaften mehrere SGB-Maßnahmen mit erhöhtem Betreuungsaufwand inklusive Verlängerung. In den SGB-Maßnahmen war sie augenscheinlich eine "andere Person" geworden, aufgeschlossener und manchmal sogar fröhlich. Aber weitere Fördermöglichkeiten über SGB waren erschöpft. Eigentlich war Schluss. Sie drohte wieder in ein "Loch" zu fallen - viel tiefer denn je. Sie begann wieder zu trinken. Wir haben sie eingeladen, freiwillig in unsere Werkstatt zu kommen. Und sie kam. Wir vermittelten ihr einen Termin bei der Suchtberatungsstelle. Mittlerweile isst sie wieder regelmäßig, hat sich körperlich erholt. Zur Werkstatt kommt sie mit dem Fahrrad, selbst wenn es kälter wird. Sie ist fleißig, ihre Feinmotorik ist aber gestört. Sie macht einfache Arbeiten und braucht dazu sehr lange. Sie versteht sich mit den anderen Sozialwerkern. Man merkt, dass sie geistig Einschränkungen hat – niemand nimmt sie derzeit auf dem 1. Arbeitsmarkt, aber im Sozialwerk fühlt sie sich wohl. Wenn wir sie nicht auf lange Sicht "auffangen", ist sie stark „absturzgefährdet“ an den Rand der Gesellschaft ... und ihre Tochter auch. Wir haben sie auf Basis §16e SGB II eingestellt: 1000 EUR Brutto für 30 Wochenstunden plus 4 Stunden Qualifizierung (Rechnen, Lesen, Grundlagen PC). Mittlerweile - nach einem weiteren Jahr - produziert sie soviel, dass daraus fast die Kofinanzierung zur 75%igen Förderung getragen werden kann. Ihre Tochter kommt nächstes Jahr in die Schule. Wir werden auch für die Kinder unserer Beschäftigten eine Weihnachtsfeier machen...

 

 
 
© Horizont Diese Seite drucken